Ihr Weg zu uns
Ihre Anmeldung und Aufnahme
Sofern Sie sich in stationärer Krankenhaus- oder Rehabilitationsbehandlung befinden, erfolgt die Antragsstellung für eine Anschlussrehabilitation (AHB) direkt über den Stationsarzt oder Sozialdienst.
Befinden Sie sich nicht in stationärer Behandlung, kann der niedergelassene Hausarzt oder Neurologe eine medizinische Rehabilitation bei dem jeweiligen Kostenträger beantragen.
Ist die gesetzliche Krankenkasse der Kostenträger, erfolgt die Beantragung über das ,,Formular 61‘‘.
- Gesetzliche Krankenkassen
- Private Krankenkassen
- Unfallversicherer
- Berufsgenossenschaften
- Deutsche Rentenversicherung (DRV Rheinland, DRV Bund und DRV Knappschaft-Bahn-See)
- Selbstzahler
Wird die Maßnahme vom Kostenträger abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Formulieren Sie ein Widerspruchsschreiben gemeinsam mit Ihrem Arzt, in dem Sie die Gründe für die Ablehnung aufarbeiten und wiederlegen. Die Frist für einen Widerspruch beträgt vier Wochen!
Bei medizinischer Notwendigkeit, können Sie unseren Fahrdienst nutzen: Sprechen Sie uns einfach an.
Senden Sie uns nach Beantragung der Anschlussheilbehandlung (AHB) bzw. Anschluss-Rehabilitation beim Kostenträger den Antrag inklusive Barthel-Index per Fax zu, wir kümmern uns um alles Weitere (Kostenzusage, Aufnahmetermin).
Fax: 0221/1629-7002
Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung Ihrer Rehabilitation. Die erforderlichen Formulare können Sie sich hier herunterladen.
DRV-Erläuterungen zum Antragsverfahren G0103
Haben Sie weitere Fragen rund um die Ambulante Neurologische Rehabilitation im NTC oder benötigen Sie Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare, helfen wir Ihnen gerne telefonisch oder bei einem persönlichen Termin weiter.
Aufnahme
Tel | 0221 1629-7001 |
info.ntc(at)cellitinnen.de | |
Fax | 0221 1629-7002 |